Darf ich schon üben?
Jeder Betreiber legt in seiner Platzordnung selbst fest, ab welchem Alter du auf seinem Verkehrsübungsplatz fahren darfst. Wähle Fahrzeug und Alter, dann siehst du, welche Plätze dich laut ihren eigenen Angaben schon lassen.
Ein bundesweites Gesetz gibt es dafür nicht. Das Mindestalter legt der Betreiber in seiner Platzordnung fest.
- 0 passen
- 0 erst später
- 0 ohne Altersangabe
Diese Plätze lassen das Fahrzeug zu, nennen dafür aber kein Mindestalter. Beim Betreiber nachfragen.
Wähle dein Alter, dann erscheint hier die Liste der passenden Plätze.
Mindestalter nach Fahrzeug
So verteilen sich die Altersangaben der Betreiber. „Mit Angabe“ zählt Plätze, deren Platzordnung für dieses Fahrzeug ein Alter nennt, entweder ausdrücklich oder als allgemeine Grenze.
| Fahrzeug | Plätze | Mit Angabe | Frühestes Alter | Verteilung |
|---|---|---|---|---|
| Auto | 84 | 69 (+ 2 ohne Mindestalter) | 15 Jahre | ab 15: 8 · ab 16: 53 · ab 16½: 7 · ab 17: 1 |
| Motorrad | 35 | 27 (+ 1 ohne Mindestalter) | 14½ Jahre | ab 14½: 1 · ab 15: 8 · ab 15½: 2 · ab 16: 12 · ab 16½: 1 · ab 17: 3 |
| Mofa & Roller | 14 | 11 (+ 1 ohne Mindestalter) | 13 Jahre | ab 13: 1 · ab 14: 1 · ab 14½: 2 · ab 15: 5 · ab 16: 2 |
| Anhänger & Wohnmobil | 13 | 4 | 15 Jahre | ab 15: 1 · ab 16: 2 · ab 17: 1 |
Quelle: Platzordnungen und Webseiten der Betreiber, je Platz mit Abrufdatum auf der Platzseite.