Wer ohne Führerschein auf einem Verkehrsübungsplatz fährt, braucht eine Begleitperson. Ein Gesetz legt die Anforderungen nicht fest, denn das Fahrerlaubnisrecht gilt für öffentliche Straßen (§ 2 Abs. 1 StVG). Die Regeln stehen deshalb in der Platzordnung des Betreibers, und sie unterscheiden sich von Platz zu Platz.
Wer darf Begleitperson sein?
Alle Betreiber in unseren Daten, die dazu etwas schreiben, verlangen eine gültige Fahrerlaubnis. Meist muss sie zum Fahrzeug passen: für das Auto Klasse B, für das Motorrad die passende Motorradklasse. Häufig kommen weitere Bedingungen dazu:
- Führerschein seit einer Mindestzeit: oft ein bis drei Jahre, auf einzelnen Plätzen fünf.
- Mindestalter der Begleitperson: von „volljährig“ bis 25 Jahre.
- Probezeit: Manche Plätze lassen Fahranfänger in der Probezeit nicht als Begleiter zu, andere schreiben ausdrücklich, dass die Probezeit egal ist.
- Nachweis: Manche Plätze wollen den Führerschein bei der Anmeldung sehen.
Die Zahlen und alle Plätze mit Zusatzbedingungen stehen weiter unten im Abschnitt „Was die Betreiber von der Begleitperson verlangen“.
Wo sitzt die Begleitperson?
Beim Auto sitzt die Begleitperson fast immer auf dem Beifahrersitz und bleibt während der ganzen Übungsfahrt im Fahrzeug. Einige Plätze erlauben nur zwei Personen im Auto, den Übenden und die Begleitung. Beim Motorrad oder Mofa genügt auf manchen Plätzen, dass die Begleitperson am Rand steht und Sichtkontakt hält. Das regelt jeder Betreiber selbst, siehe Platzordnung.
Reicht die Begleitperson aus dem Begleiteten Fahren?
Nicht automatisch. Beim Begleiteten Fahren ab 17 legt § 48a FeV die Anforderungen fest: Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren die Klasse B haben und darf höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben. Diese Grenzen liegen höher als alle Alters- und Jahresgrenzen, die die Übungsplätze in unseren Daten für das Auto nennen. Trotzdem gilt:
- Maßgeblich ist auf dem Platz immer dessen Platzordnung, beim Motorrad etwa die passende Führerscheinklasse.
- Wer selbst nur eine BF17-Bescheinigung hat, darf nicht begleiten. Ein Betreiber in unseren Daten schreibt das ausdrücklich.
Welche Regeln gelten sonst auf dem Platz?
Neben der Begleitperson regeln die Platzordnungen oft:
- eine Höchstgeschwindigkeit, zum Beispiel 30 oder 40 km/h
- die Zahl der Fahrzeuge, die gleichzeitig fahren dürfen
- welche Fahrzeuge erlaubt sind, etwa nur Pkw bis zu einem bestimmten Gewicht
- ob der Platz bei Schnee und Eis geschlossen bleibt
- ob die StVO gilt, zum Beispiel für Vorfahrt und Ampeln
Wie weit die Haftung des Betreibers reicht, steht ebenfalls in der Platzordnung. Der Verkehrsübungsplatz Mettmann schreibt zum Beispiel, dass die Nutzung auf eigene Gefahr erfolgt. Was das für die Versicherung heißt, erklärt der Ratgeber Versicherung auf dem Verkehrsübungsplatz.
Was sollte die Begleitperson dabeihaben?
- den eigenen Führerschein im Original
- einen Ausweis, wenn der Platz das Alter prüft
- das Kennzeichen oder die Fahrzeugpapiere, wenn der Platz sie bei der Anmeldung erfasst
- Geld oder Karte, denn manche Plätze nehmen nur bar, andere nur Karte
Eine Liste zum Abhaken gibt es in der Checkliste. Ab welchem Alter die Übenden fahren dürfen, zeigt Ab welchem Alter darf man auf den Verkehrsübungsplatz?.