Die kurze Antwort: Deine Kfz-Versicherung verliert den Schutz nicht automatisch, nur weil auf dem Verkehrsübungsplatz jemand ohne Führerschein fährt. Das gilt aber nicht in jedem Fall, und bei Schäden am eigenen Auto kommt es auf deinen Vertrag an. Ruf deshalb vor dem ersten Besuch bei deiner Versicherung an und frag nach der Nutzung auf einem Verkehrsübungsplatz.
Was sagt die Führerscheinklausel?
Der Versicherungsverband GDV veröffentlicht Musterbedingungen, die Versicherer für ihre Verträge verwenden können. In den AKB 2015, Abschnitt D.1.1.3, steht: Der Fahrer darf das Fahrzeug „auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen“. Halter und Eigentümer dürfen es auch nicht jemandem ohne Fahrerlaubnis überlassen.
Die Pflicht bezieht sich also auf öffentliche Wege und Plätze. Ein Verkehrsübungsplatz ist ein abgegrenztes Gelände, auf dem der Betreiber festlegt, wer fahren darf. Maßgeblich sind aber immer die Bedingungen deines eigenen Vertrags, denn die Musterbedingungen sind unverbindlich. Ob der Versicherungsschutz auf dem Übungsplatz greift, steht also in deinem Vertrag, egal ob du bei der HUK-Coburg, der HUK24 oder einem anderen Versicherer bist.
Was haben Gerichte entschieden?
Zwei Urteile werden in diesem Zusammenhang oft genannt, zusammengefasst beim Fachverlag IWW:
- LG Köln, 22.12.2004, Az. 20 O 360/04 (Kfz-Haftpflicht): Der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers musste für einen Unfall auf einem Verkehrsübungsplatz zahlen. Weil der Platz nicht für jedermann zugänglich ist, liegt kein Verstoß gegen die Führerscheinklausel vor.
- LG Siegen, 25.07.2005, Az. 3 S 43/05 (Vollkasko): Auch die Vollkasko musste den Schaden übernehmen. Will ein Versicherer Fahrten auf Übungsplätzen ausschließen, muss er das in seinen Bedingungen ausdrücklich regeln.
Das sind Urteile von Landgerichten. Sie binden andere Gerichte nicht, und dein Vertrag kann abweichende Regeln enthalten.
Brauche ich eine Tagesversicherung vom Platz?
Das hängt vom Platz ab. Einige Betreiber haben eine Haftpflicht- oder Tagesversicherung im Preis, andere berechnen sie je Tag extra. Manche bieten eine Vollkasko gegen Aufpreis an, oft mit Selbstbeteiligung. Und manche bieten gar nichts an: Der Verkehrsübungsplatz Mettmann schreibt zum Beispiel, dass die eigene Versicherung des Fahrzeugs bestehen bleibt und die Nutzung auf eigene Gefahr erfolgt.
Welche Plätze in unseren Daten etwas zur Versicherung sagen, steht unten im Abschnitt „Versicherung in den Preisangaben der Plätze“. Was genau versichert ist und wie hoch die Selbstbeteiligung ist, steht in den Bedingungen des Betreibers.
Was ist mit Schäden am eigenen Auto?
Die Kfz-Haftpflicht zahlt nur für Schäden, die du anderen zufügst: dem anderen Auto, einem Zaun, einem Menschen. Schäden am eigenen Wagen trägt nur die Kasko:
- Teilkasko: zahlt zum Beispiel bei Brand, Glasbruch, Diebstahl, Wildunfall und Unwetter, nicht beim selbst verursachten Unfall.
- Vollkasko: zahlt auch für selbst verursachte Unfallschäden am eigenen Auto. Nach einem Schaden kann der Vertrag in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden.
Hat dein Auto keine Vollkasko, kann die Zusatzversicherung des Platzes sinnvoll sein. Vergleiche Preis und Selbstbeteiligung mit einem möglichen Schaden.
Was solltest du vor dem Üben klären?
- Eigene Versicherung fragen: Gilt der Schutz, wenn jemand ohne Führerschein auf einem Verkehrsübungsplatz fährt? Gibt es eine Fahrerklausel, die den Kreis der Fahrer einschränkt?
- Bedingungen des Platzes lesen: Was deckt die Tagesversicherung? Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
- Nur auf dem Platz üben: Auf der Fahrt hin und zurück fährt die Begleitperson. Wer als Halter jemanden ohne Fahrerlaubnis auf der Straße fahren lässt, macht sich nach § 21 StVG strafbar.
Die Preisübersicht zeigt die Preise der Plätze, der Kostenrechner rechnet mehrere Stunden zusammen.